Preisverzeichnis

VERKEHRSWERT-GUTACHTEN

Mit dem Inkrafttreten des novellierten Honorarordnung für Architekten und Ingenieure – HOAI 2009 – werden die Leistungen der Wertermittlung von Grundstücken, Gebäuden und anderen Bauwerken, bzw. Rechten an Grundstücken, nicht mehr vom Regelwerk der HOAI umfasst. Der bisher für die Honorierung maßgebliche § 34 ist ersatzlos gestrichen worden.

Die Honorarempfehlung und Honorartafel stellen kein zwingendes Preisrecht dar. Sie sollen der Orientierung für eine konkrete Honorarvereinbarung dienen. Im außergerichtlichen Bereich kann somit nach Stundensätzen abgerechnet oder auch ein Pauschalpreis vereinbart werden.

Externe Auslagen, z.B. für Auskünfte Stadtverwaltung oder Baurechtsamt, Liegenschaftskarte, Kopie Bauakte, Baulastenanfrage, Altlastenanfrage usw. werden in Höhe des tatsächlichen Aufwandes weiter berechnet.